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7 Tipps für Barrierefreiheit im Fertighaus

Wer beim Hausbau Barrieren von Anfang an berücksichtigt, kann Grundriss und Ausstattung auf unterschiedliche Nutzungssituationen abstimmen. Ein stufenloser Zugang, ausreichend breite Türen, geeignete Bewegungsflächen und eine bodengleiche Dusche können beispielsweise den Alltag mit Rollstuhl oder Rollator erleichtern. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen barrierearmem und barrierefreiem Bauen. Wer eine Planung nach DIN 18040-2 benötigt, sollte die konkreten Anforderungen bereits zu Beginn festlegen.

16. April 2024 | Wohnen, Gestaltung
und Inspiration
STREIF Wohnsituation älteres Paar umarmt sich lächelnd am Küchentisch in heller Küche

1. Die Grundstücksauswahl unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit

Bereits die Eigenschaften des Grundstücks beeinflussen, wie sich stufenlose Zugänge und Außenbereiche planen lassen. Neben dem Bebauungsplan spielen insbesondere Gelände, Grundstücksgröße und die spätere Position des Hauses eine Rolle.

Ein weitgehend ebenes Grundstück kann die Planung von Eingang, Terrasse, Garten und Stellplatz erleichtern. Bei Grundstücken mit deutlichen Höhenunterschieden müssen Niveauwechsel dagegen beispielsweise über entsprechend geplante Wege, Rampen oder andere Lösungen überwunden werden.

Auch die gewünschte Hausform sollte früh berücksichtigt werden. Ein eingeschossiger Bungalow benötigt für eine vergleichbare Wohnfläche in der Regel eine größere Grundfläche als ein mehrgeschossiges Haus. Bei einem 1,5- oder 2-geschossigen Haus kann alternativ geprüft werden, ob die täglich benötigten Wohnbereiche vollständig im Erdgeschoss angeordnet werden können.

Soll eine Ausführung nach DIN 18040-2 beziehungsweise eine uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl geplant werden, müssen Wege, Stellplätze und Bewegungsflächen entsprechend den für das konkrete Vorhaben geltenden Anforderungen dimensioniert werden.

2. Der barrierefreie Bungalow – das barrierefreie Haus – die Grundrissgestaltung

Ein eingeschossiger Bungalow bietet eine gute Ausgangslage für stufenloses Wohnen, weil innerhalb der Wohnebene keine Treppe erforderlich ist. Ein Bungalow ist jedoch nicht automatisch barrierefrei. Auch Eingang, Türen, Bewegungsflächen, Bad, Küche und Übergänge nach draußen müssen entsprechend geplant werden.

Bei einem mehrgeschossigen Haus kann es sinnvoll sein, Schlafraum und Bad bereits im Erdgeschoss vorzusehen. Soll das gesamte Haus später ohne Treppennutzung erreichbar sein, kann je nach Planung außerdem ein Aufzug oder eine entsprechende bauliche Vorbereitung berücksichtigt werden.

Der Eingangsbereich kann stufenlos, ausreichend beleuchtet und mit geeigneten Bewegungsflächen geplant werden. Je nach individuellem Bedarf kommen zusätzlich eine Türkommunikation oder ein elektrischer Türöffner infrage.

Für eine tatsächlich barrierefreie Planung sind die konkreten Anforderungen der DIN 18040-2 sowie die für das Bauvorhaben geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Die Norm unterscheidet dabei zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und Wohnungen, die zusätzlich uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind.

3. Die barrierefreie Raumplanung – Bewegungsflächen und Türen berücksichtigen

Ausreichende Bewegungsflächen sind ein zentraler Bestandteil einer barrierefreien Grundrissplanung. Die erforderlichen Maße unterscheiden sich danach, ob eine allgemein barrierefreie Nutzung oder eine uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl vorgesehen ist.

DIN 18040-2 sieht für barrierefrei nutzbare Wohnungen teilweise andere Mindestmaße vor als für Wohnungen mit der zusätzlichen Kennzeichnung „R“ für Rollstuhlnutzung. Deshalb lässt sich eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm nicht pauschal für jeden Bereich einer barrierefreien Wohnung vorgeben.

Auch bei Türen unterscheiden sich die Anforderungen. Lichte Durchgangsbreite, Position, Öffnungsrichtung und die erforderlichen Bewegungsflächen sollten passend zum vorgesehenen Standard geplant werden.

Schiebetüren können abhängig von Grundriss und Nutzung eine Alternative zu Drehflügeltüren darstellen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Tür gut erreichbar und bedienbar ist und notwendige Bewegungsflächen erhalten bleiben.

4. Das barrierefreie Bad – frühzeitig passend planen

Das Bad stellt besondere Anforderungen an Bewegungsflächen und Ausstattung. Eine pauschale Mindestgröße von 9 m² schreibt DIN 18040-2 für jedes barrierefreie Bad nicht vor. Entscheidend ist vielmehr, dass die erforderlichen Bewegungs- und Nutzungsflächen für den vorgesehenen Standard eingehalten werden.

Eine bodengleiche Dusche erleichtert einen stufenlosen Zugang. Welche Abmessungen erforderlich sind, hängt davon ab, ob allgemein barrierefrei oder für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung geplant wird.

Bei einer Planung für Rollstuhlnutzung ist unter anderem die Unterfahrbarkeit des Waschplatzes relevant. Am WC werden zusätzliche Bewegungsflächen benötigt. Halte- oder Stützsysteme können entsprechend den individuellen Anforderungen vorgesehen oder baulich vorbereitet werden.

Bei Bodenbelägen sollte auf eine für den jeweiligen Einsatzbereich geeignete Rutschhemmung geachtet werden. Welche Ausführung erforderlich ist, richtet sich nach Nutzung und konkreter Planung.

5. Barrierefrei Wohnen, Essen, Kochen und Schlafen – bedarfsgerecht planen

Wohn-, Ess- und Kochbereiche können offen oder geschlossen geplant werden. Für die Barrierefreiheit ist nicht die Grundrissform allein entscheidend, sondern ob ausreichende Bewegungsflächen, gut nutzbare Wege und erreichbare Bedienelemente vorhanden sind.

Übergänge zu Terrasse oder Garten können möglichst stufen- beziehungsweise schwellenlos geplant werden. Dabei sind auch die technischen Anforderungen an Abdichtung, Entwässerung und Türanschluss zu berücksichtigen.

Bei einer für Rollstuhlnutzung ausgelegten Küche können unterfahrbare Arbeitsbereiche, erreichbare Schränke oder höhenverstellbare Elemente sinnvoll sein. Welche Ausstattung erforderlich ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen der Bewohner ab.

Auch im Schlafzimmer sollten die erforderlichen Bewegungsflächen bei der Grundriss- und Möblierungsplanung berücksichtigt werden. Ein Bad in unmittelbarer Nähe kann kurze Wege ermöglichen.

6. Möglichst lange selbstbestimmt im Eigenheim leben

Technische Lösungen können abhängig von den persönlichen Anforderungen die Bedienung verschiedener Funktionen im Haus erleichtern. Dazu gehören beispielsweise elektrische Rollläden, Beleuchtungssteuerungen, Türkommunikation oder elektrische Türöffner.

Wer mögliche spätere Ergänzungen bereits während der Elektroplanung berücksichtigt, kann dafür notwendige Anschlüsse, Leitungswege oder andere technische Voraussetzungen vorsehen.

Daneben gibt es Anwendungen aus dem Bereich Ambient Assisted Living, kurz AAL. Darunter fallen technische Assistenzlösungen, die Menschen bei bestimmten Aufgaben im Alltag unterstützen können. Welche Systeme sinnvoll sind, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation und dem konkreten Unterstützungsbedarf.

Dazu können beispielsweise Notruf- und Meldesysteme oder automatisierte Bedienfunktionen gehören. Medizinische Überwachungs- oder Vitalfunktionssysteme sollten dagegen nicht pauschal als Bestandteil einer Hausausstattung dargestellt werden; ihre Eignung ist abhängig vom jeweiligen Produkt und Anwendungsfall.

7. Förderung für barrierefreie Maßnahmen aktuell prüfen

Fördermöglichkeiten für barrierefreie oder barrierereduzierende Maßnahmen sollten immer für das konkrete Vorhaben und zum Zeitpunkt der Planung geprüft werden. Eine pauschale Förderfähigkeit beim Neubau lässt sich nicht zusagen.

Der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B“ kann seit dem 31. Juli 2026 wegen ausgeschöpfter Bundesmittel nicht mehr neu beantragt werden. Sollte künftig erneut eine Antragstellung möglich sein, informiert die KfW darüber auf der jeweiligen Programmseite.

Der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen den Ersterwerb bereits entsprechend umgebauten Wohnraums. Daraus lässt sich keine pauschale Förderung für den Neubau eines STREIF Hauses ableiten.

Für einen Neubau sollte deshalb individuell geprüft werden, welche Förderprogramme zum geplanten Vorhaben passen und welche technischen sowie persönlichen Voraussetzungen gelten.

Zum Thema barrierefreies Bauen empfiehlt sich eine individuelle Planung anhand der vorgesehenen Nutzung und der für das konkrete Bauvorhaben geltenden Anforderungen. Die STREIF Bauberatung unterstützt Sie dabei, den Grundriss auf Ihre persönlichen Anforderungen abzustimmen.

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