Was zählt zur Wohnfläche? Regeln, Ausnahmen und Beispiele einfach erklärt

Die Berechnung der Wohnfläche ist ein zentrales Thema beim Hausbau, Kauf oder der Vermietung einer Immobilie. Sie bestimmt nicht nur den Wert und Preis, sondern auch Miete, Nebenkosten und Fördermöglichkeiten. Dennoch herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Räume und Flächen tatsächlich zur Wohnfläche zählen und welche nicht. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) liefert klare Richtlinien – doch in der Praxis entstehen häufig Fragen, insbesondere bei Dachschrägen, Wintergärten oder regionalen Besonderheiten wie in Bayern.

18. Dezember 2025 | Bau und
Planung

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt bundesweit, welche Flächen zur Wohnfläche gehören.
  • Zu 100 % zählen beheizte, dauerhaft bewohnbare Räume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche.
  • Dachschrägen, Balkone, Loggien oder unbeheizte Wintergärten werden nur anteilig berücksichtigt.
  • Keller, Garagen oder Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche.
  • Eine korrekte Berechnung ist entscheidend für Kaufpreis, Miete und Baufinanzierung.

Rechtliche Grundlagen der Wohnflächenberechnung

Die Grundlage für die Wohnflächenberechnung bildet die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit dem Jahr 2004 in Deutschland gilt. Sie definiert einheitlich, welche Flächen in die Wohnfläche einbezogen werden dürfen. Die Verordnung gilt verpflichtend für alle öffentlich geförderten Wohnungen, wird jedoch auch im privaten Bereich als anerkannter Standard herangezogen.

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe aller anrechenbaren Flächen einer Wohnung oder eines Hauses, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Dabei werden nur tatsächlich nutzbare Flächen innerhalb der Wohnung berücksichtigt – also Räume, die dauerhaft bewohnt, geheizt und belichtet sind.

Typischerweise zählen hierzu Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad, Flur und andere beheizte Räume. Nicht berücksichtigt werden Flächen, die nicht dem Wohnen dienen, etwa Garagen, Kellerräume oder Heizungsräume. 

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Geltungsbereich bei verschiedenen Nutzungssituationen

  • Bei Eigentum (Haus oder Wohnung) dient die Wohnflächenberechnung häufig der Bewertung und Preisfindung.
  • Bei Vermietung ist sie maßgeblich für die Miethöhe. Eine fehlerhafte Berechnung kann rechtliche Konsequenzen haben, etwa Mietminderungen.

Zwischen Haus und Wohnung gibt es Unterschiede, vor allem durch Dachschrägen, Anbauten oder Wintergärten, die bei einem Haus häufiger vorkommen. Auch regionale Besonderheiten spielen eine Rolle – etwa in Bayern, wo bestimmte Flächen wie Terrassen oder unbeheizte Wintergärten in älteren Berechnungen teilweise anders gewichtet wurden. 

Die rechtliche Grundlage sorgt somit für Transparenz und Vergleichbarkeit, schafft aber zugleich Raum für individuelle Interpretation, insbesondere bei Sonderflächen. Daher ist es ratsam, sich beim Hausbau an einen erfahrenen Partner wie STREIF zu wenden, der alle relevanten Vorgaben präzise berücksichtigt. 

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Was zählt alles zur Wohnfläche? 

Die Wohnfläche umfasst sämtliche Räume, die zum dauerhaften Wohnen genutzt werden und sich innerhalb der Wohnung oder des Hauses befinden. Entscheidend ist, dass die Räume beheizbar, belichtet und tatsächlich begehbar sind. Grundlage für diese Einordnung bildet die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die in §2 detailliert aufführt, welche Flächen vollständig, anteilig oder gar nicht angerechnet werden. 

Zur Wohnfläche zählen vollständig alle Räume, die uneingeschränkt nutzbar sind und sich innerhalb der beheizten Gebäudehülle befinden. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad, Flure, Dielen sowie beheizte Abstell- oder Hobbyräume. 

Einige Räume werden dagegen nur anteilig berücksichtigt. Unter Dachschrägen etwa gilt:

  • unter 1 m Höhe: 0 %, 
  • zwischen 1 m und 2 m: 50 %,
  • über 2 m: 100 %.

Auch Wintergärten und Balkone werden anteilig angerechnet – abhängig davon, ob sie beheizt und ganzjährig nutzbar sind. 
Ein beheizter Wintergarten zählt zu 100 %, ein unbeheizter meist zu 50 %. Balkone, Terrassen und Loggien fließen mit 25–50 % ein, je nach Lage, Größe und Ausstattung

Bei Einfamilienhäusern spielen Dachschrägen und Anbauten eine größere Rolle, während in Mietwohnungen klar definierte Innenräume dominieren. Die korrekte Anrechnung ist besonders bei Mietverträgen wichtig – weicht die angegebene Fläche um mehr als 10 % ab, kann eine Mietminderung erfolgen.

In Bayern finden sich teils ältere Berechnungsmethoden (nach II. BV), die Außenflächen großzügiger bewerten. Für Neubauten und Fertighäuser gilt jedoch immer die aktuelle WoFlV.

Ein Beispiel: Ein Haus mit 150 m² Grundfläche hat real oft nur rund 135 m² Wohnfläche – bedingt durch Dachschrägen, Technikräume und unbeheizte Flächen. Diese Differenz verdeutlicht, wie wichtig eine präzise Planung ist, um Wohn- und Nutzflächen klar zu unterscheiden – ein Punkt, den STREIF bei jeder Hausplanung konsequent berücksichtigt. 

Was zählt nicht bzw. nur teilweise zur Wohnfläche? 

Nicht jede Fläche, die zu einem Haus oder einer Wohnung gehört, darf automatisch als Wohnfläche gelten. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) unterscheidet genau zwischen anrechenbaren, teilweise anrechenbaren und nicht anrechenbaren Bereichen – abhängig von deren Nutzung, Ausstattung und Zugänglichkeit. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um realistische Werte zu erhalten und rechtliche Konflikte zu vermeiden. 

Flächen, die nicht dauerhaft bewohnbar, beheizbar oder belichtet sind, gehören in der Regel nicht zur Wohnfläche. Dazu zählen Keller, Garagen, Heizungsräume oder Waschküchen, da sie funktionale, aber keine wohnlichen Zwecke erfüllen. Auch Treppenbereiche oder Zwischenpodeste werden nur dann berücksichtigt, wenn sie begehbar und eben sind. 

Bei Wintergärten spielt die Nutzbarkeit eine zentrale Rolle: Ein beheizter Wintergarten, der ganzjährig genutzt werden kann, zählt vollständig zur Wohnfläche. Dagegen wird ein unbeheizter Wintergarten – häufig auch „Sommergarten“ genannt – nur anteilig berücksichtigt, meist mit etwa 50 %. Gleiches gilt für Balkone, Loggien und Terrassen, die zwar den Wohnkomfort steigern, aber nur teilweise angerechnet werden dürfen. Je nach Lage und Ausstattung liegt der Anrechnungswert in der Regel zwischen 25 % und 50 %. 

Ein klassisches Beispiel ist die Dachgeschosswohnung: Unter Dachschrägen ist die Nutzung eingeschränkt, daher zählen Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte. Erst ab einer lichten Höhe von über zwei Metern wird die Fläche vollständig berücksichtigt. Dadurch kann eine Wohnung auf dem Papier deutlich kleiner erscheinen als ihre tatsächliche Grundfläche. 

Auch Gartenflächen werden häufig falsch interpretiert. Sie gehören nicht zur Wohnfläche, sondern gelten als Sondernutzungsfläche. Selbst wenn sie zum Eigentum dazugehören oder ausschließlich genutzt werden dürfen, finden sie in der Wohnflächenberechnung keine Berücksichtigung.

Gerade bei Mietwohnungen kann eine ungenaue Berechnung zu Unstimmigkeiten führen. Weicht die angegebene Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen ab, besteht ein rechtlicher Anspruch auf Mietminderung. Deshalb ist eine exakte Berechnung nach der WoFlV besonders wichtig – sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. 

Bei der Planung moderner Fertighäuser sorgt STREIF dafür, dass alle Flächen präzise nach rechtlichen Kriterien bewertet werden. Bereits im Entwurf werden Nutz- und Wohnflächen exakt getrennt, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Das schafft Klarheit – und garantiert, dass jedes Haus genau so viel Wohnfläche bietet, wie es verspricht. 

Wohnfläche richtig planen – mit Sicherheit und Weitblick 

Die korrekte Wohnflächenberechnung ist ein entscheidender Faktor für Transparenz, Wert und Wohnqualität. Sie schafft Klarheit über tatsächliche Nutzbarkeit, Vergleichbarkeit und faire Preise. Für den Hausbau bedeutet sie vor allem eines: Planungssicherheit

Wer frühzeitig versteht, welche Flächen voll, teilweise oder gar nicht zur Wohnfläche zählen, kann die Raumstruktur seines Hauses gezielt darauf ausrichten. STREIF achtet bereits in der Entwurfsphase darauf, dass alle Flächen nach rechtlichen Vorgaben und praktischer Funktionalität optimal geplant werden. So entstehen Grundrisse, die rechtssicher, effizient und wohnlich durchdacht sind. 

Ein STREIF Haus überzeugt nicht nur durch moderne Architektur, sondern auch durch intelligente Flächennutzung. Jede Ecke, jeder Quadratmeter wird sinnvoll genutzt – vom offenen Wohn-Ess-Bereich über den multifunktionalen Hauswirtschaftsraum bis hin zu durchdacht geplanten Dachschrägenlösungen. 

Diese sorgfältige Planung schafft: 

  • maximale Wohnqualität auf realer Fläche,
  • nachvollziehbare und rechtssichere Berechnungen,
  • flexible Grundrisse, die sich dem Leben anpassen, 
  • und das gute Gefühl, den vorhandenen Raum wirklich optimal zu nutzen. 

So entsteht ein Zuhause, das nicht nur auf dem Papier überzeugt, sondern auch im Alltag. Mit STREIF lässt sich Wohnfläche bewusst planen – für heute, morgen und die Zukunft. 

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