Hausübergabe: Was dabei zu beachten ist
Die Hausübergabe ist einer der wichtigsten Schritte im Bauprozess. Für Bauherren markiert sie den Übergang von der Bauphase zur Nutzung des Hauses und damit den Abschluss eines umfangreichen Projekts. Bei diesem Termin können die vereinbarten Bauleistungen gemeinsam betrachtet, offene Fragen geklärt und mögliche Mängel oder Restarbeiten dokumentiert werden. Bei STREIF erfolgt die Hausübergabe nach einem strukturierten Ablauf. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Übergabe und Abnahme: Je nach vertraglichem Ablauf können beide miteinander verbunden sein. Die Abnahme selbst hat rechtliche Folgen und sollte deshalb sorgfältig vorbereitet werden.
Planung

Vorbereitung auf die Hausübergabe
Eine gute Vorbereitung hilft Bauherren dabei, den Übergabetermin strukturiert anzugehen und wichtige Punkte im Blick zu behalten. Offene Fragen können vorab gesammelt und relevante Unterlagen für die gemeinsame Begehung bereitgelegt werden.
Warum eine Hausübergabe-Checkliste hilfreich ist
Eine gut strukturierte Hausübergabe-Checkliste dient als Leitfaden, um die verschiedenen Bereiche des Hauses systematisch durchzugehen. Sie kann dabei helfen, Außenbereich, Innenausbau und Haustechnik Schritt für Schritt zu betrachten und festgestellte Auffälligkeiten zu dokumentieren.
Wichtige Punkte für die Checkliste können sein:
- Außenbereich: Zustand von Fassade, Fenstern und Türen sowie Dachentwässerung, soweit diese zum vereinbarten Leistungsumfang gehören
- Innenräume: Wand- und Bodenoberflächen, Treppen, Geländer, Türen und Fenster
- Technik: vereinbarte Funktionen von Heizung, Strom, Wasser und Lüftungssystemen
Eine Checkliste schafft Übersicht und unterstützt Bauherren dabei, gut vorbereitet in die Hausübergabe zu gehen.
Dokumente und Unterlagen: Was Sie bereithalten sollten
Vor der Hausübergabe ist es sinnvoll, relevante Dokumente und Unterlagen griffbereit zu haben. Dazu können gehören:
- Bauvertrag und Baupläne: Als Grundlage für den vereinbarten Leistungsumfang.
- Bau- und Leistungsbeschreibung: Sie zeigt, welche Ausführung und Ausstattung vertraglich vereinbart wurden.
- Rechnungen und Zahlungsunterlagen: Soweit diese für noch offene vertragliche oder organisatorische Fragen relevant sind.
- Bedienungs-, Garantie- und weitere technische Unterlagen: Soweit sie für die eingebauten Komponenten vorgesehen sind.
Bei Verbraucherbauverträgen sieht das BGB außerdem die Herausgabe bestimmter Unterlagen vor, die der Verbraucher für behördliche Nachweise benötigt. Welche weiteren Unterlagen im konkreten STREIF-Projekt übergeben werden, richtet sich nach Vertrag und Leistungsumfang.
Der Ablauf der Hausübergabe
Bei der Hausübergabe werden Haus und vereinbarte Leistungen gemeinsam betrachtet. Dabei können Bauherren Fragen stellen und Punkte ansprechen, die aus ihrer Sicht noch geklärt werden müssen.
Gemeinsame Begehung des Hauses
Ein wesentlicher Bestandteil ist die gemeinsame Begehung. Bei STREIF können Bauherr und Bauleiter dabei die relevanten Bereiche des Hauses betrachten und offene Punkte festhalten.
Besondere Aufmerksamkeit kann dabei gelten:
- Außenbereich: Fassade, Dachentwässerung, Fenster und Türen im vereinbarten Leistungsumfang
- Innenräume: Wand- und Bodenoberflächen, Treppen sowie Funktion von Türen und Fenstern
- Technik: vereinbarte Haustechnik wie Heizung, Lüftung, elektrische Installationen und Sanitärtechnik
Während der Begehung sollten Auffälligkeiten und offene Fragen möglichst konkret angesprochen und dokumentiert werden.
Kontrolle und Abnahme im Rahmen der Hausübergabe
Der STREIF-Bauleiter begleitet die Übergabe aus Sicht des Bauunternehmens. Bauherren sollten ihrerseits prüfen, ob die vereinbarten Leistungen entsprechend dem Vertrag ausgeführt wurden.
Dabei können unter anderem folgende Aspekte betrachtet werden:
- Maße und Ausführung im Rahmen der vereinbarten Planung
- verwendete Materialien und Ausstattung entsprechend der Leistungsbeschreibung
- Funktion der vereinbarten technischen Installationen
Checkliste für die einzelnen Bereiche:
- Außenbereich:
- Zustand der Fassade
- Dach und Dachentwässerung
- vereinbarte Außenleistungen
- Innenräume:
- Wände und Decken
- Fußböden und Übergänge
- Türen, Fenster und Beschläge
- Technik und Versorgung:
- Heizung, Lüftung und Warmwasser
- elektrische Installationen
- Wasseranschlüsse und sanitäre Einrichtungen
Wichtig: Die rechtliche Abnahme ist nicht lediglich eine Kontrolle durch den Bauleiter. Sie erfolgt durch den Besteller beziehungsweise Bauherrn. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme grundsätzlich nicht verweigert werden. Kennt der Bauherr einen Mangel bei der Abnahme, sollte er seine Rechte wegen dieses Mangels ausdrücklich vorbehalten.
Protokollierung von Mängeln: Was zu tun ist, wenn etwas nicht passt
Auch bei sorgfältiger Planung und Ausführung können bei der Hausübergabe offene Punkte oder mögliche Mängel festgestellt werden. Diese sollten möglichst konkret dokumentiert werden, damit anschließend nachvollziehbar geklärt werden kann, wie damit umzugehen ist.
Das Hausübergabe-Protokoll: Wichtige Dokumentation
Ein Hausübergabe- beziehungsweise Abnahmeprotokoll hält den Zustand des Hauses und die bei der Begehung festgestellten Punkte fest. Es dient damit als wichtige Dokumentation für Bauherren und Bauunternehmen.
Wichtige Inhalte können sein:
- Daten und Fakten: Datum, beteiligte Personen und Bauvorhaben
- Festgestellte Punkte: möglichst genaue Beschreibung und bei Bedarf ergänzende Fotos
- Offene Arbeiten beziehungsweise vereinbarte weitere Schritte
- Gegebenenfalls vereinbarte Fristen
- Vermerke zur Abnahme und zu ausdrücklich vorbehaltenen Mängelrechten
Bekannte Mängel sollten bei einer gleichzeitig stattfindenden Abnahme ausdrücklich festgehalten werden. Nach § 640 Abs. 3 BGB kann der Vorbehalt von Mängelrechten bei bekannten Mängeln rechtlich relevant sein.
Wie geht es weiter, wenn Mängel festgestellt werden?
Werden mögliche Mängel oder offene Punkte dokumentiert, werden diese anschließend geprüft. Der weitere Ablauf richtet sich danach, ob tatsächlich ein Mangel beziehungsweise noch eine geschuldete Leistung vorliegt und welche vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Regelungen gelten.
Mögliche Schritte sind:
- Prüfung: Die dokumentierten Punkte werden bewertet.
- Nachbesserung: Soweit ein zu beseitigender Mangel vorliegt, wird die weitere Bearbeitung abgestimmt.
- Dokumentation des Abschlusses: Nach Durchführung der vereinbarten Arbeiten kann festgehalten werden, welche Punkte erledigt wurden.
Das Protokoll schafft dabei eine nachvollziehbare Dokumentation des Zustands zum Übergabe- beziehungsweise Abnahmezeitpunkt. Wird die Abnahme wegen Mängeln verweigert, sieht § 650g BGB unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine gemeinsame Zustandsfeststellung vor.
Die Schlüsselübergabe und Einweisung in die Haustechnik
Die Schlüsselübergabe ist für Bauherren ein besonderer Moment und ermöglicht den Zugang und die weitere Nutzung des Hauses. Welche rechtlichen Folgen mit diesem Zeitpunkt verbunden sind, richtet sich jedoch nach Vertrag, Abnahme und den Umständen des konkreten Bauvorhabens. Die Schlüsselübergabe allein sollte deshalb nicht mit sämtlichen rechtlichen Wirkungen der Abnahme gleichgesetzt werden.
Die Bedeutung der Schlüsselübergabe
Bei der Schlüsselübergabe werden die für das Haus vorgesehenen Schlüssel ausgehändigt. Dabei sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Schlüssel und wie viele Exemplare übergeben wurden.
Dazu können gehören:
- Haustürschlüssel
- Schlüssel für Nebeneingänge
- Schlüssel für Technik- oder andere abschließbare Räume
- weitere zum vereinbarten Leistungsumfang gehörende Schlüssel
Die Schlüsselanzahl kann im Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Rechtliche Folgen wie der Beginn der Verjährung bestimmter Mängelansprüche knüpfen nach dem BGB dagegen grundsätzlich an die Abnahme an.
Einweisung in die Haustechnik: Ein wichtiger Schritt
Je nach vereinbartem Leistungsumfang gehört zur Übergabe auch die Einweisung in technische Komponenten des Hauses. Dabei können Bauherren beispielsweise Hinweise zur Bedienung und Wartung erhalten.
Dazu können gehören:
- Heizung: Hinweise zur Bedienung und Regelung der Heizungsanlage
- Lüftungssysteme: Bedienung sowie Hinweise zu Filterwechsel und Wartung
- Elektrik und Steuerungssysteme: Sicherungskasten, Steuerungen und gegebenenfalls Smart-Home-Funktionen
- Sanitäre Einrichtungen: Hinweise zu den eingebauten Komponenten und ihrer Nutzung
Welche Einweisungen und Unterlagen konkret Bestandteil der Hausübergabe sind, richtet sich nach der eingebauten Technik und dem jeweiligen Leistungsumfang.
Tipps für einen guten Start
Während der Einweisung sollten Bauherren offene Fragen direkt ansprechen und wichtige Hinweise festhalten. Bedienungsanleitungen und technische Unterlagen sollten anschließend so aufbewahrt werden, dass sie bei Wartung oder späteren Fragen schnell zur Verfügung stehen.
Auch nach der Übergabe können sich im Alltag Fragen zur Bedienung einzelner Systeme ergeben. Für STREIF-Kunden stehen dafür die vorgesehenen Ansprechpartner und der Kundenservice zur Verfügung. STREIF weist aktuell einen Kundenservice und ein Kundenportal für die Betreuung nach Baubeginn aus.
Nach der Hausübergabe: Was ist zu beachten?
Nach der Hausübergabe beginnt die Nutzung des Gebäudes. Dennoch bleiben einige organisatorische Punkte wichtig. Dazu gehören der Umgang mit später festgestellten Mängeln, die Aufbewahrung von Unterlagen, Versicherungen und die regelmäßige Wartung der Haustechnik.
Zeitrahmen für Mängelbeseitigungen und Verjährung von Mängelansprüchen
Auch nach der Abnahme können Mängel auffallen, die bei der Übergabe nicht erkannt wurden. Bei Bauwerken beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für bestimmte Mängelansprüche nach § 634a BGB grundsätzlich fünf Jahre ab der Abnahme. Davon können besondere vertragliche oder gesetzliche Konstellationen zu unterscheiden sein.
Festgestellte Mängel sollten möglichst zeitnah und nachvollziehbar gemeldet werden. Eine genaue Beschreibung und ergänzende Fotos können die Prüfung erleichtern. Eine pauschale gesetzliche Pflicht, jeden Baumangel „unverzüglich schriftlich“ anzuzeigen, sollte für einen BGB-Bauvertrag dagegen nicht behauptet werden.
Wichtige erste Schritte nach der Übergabe
Nach der Übergabe können Bauherren insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Versicherungsschutz prüfen: Klären Sie anhand Ihrer konkreten Versicherungsverträge, wann bestehende Bauversicherungen enden und ab welchem Zeitpunkt die für das fertige Gebäude vorgesehenen Versicherungen greifen.
- Haustechnik kennenlernen: Nutzen Sie die ersten Wochen, um sich mit Bedienung, Einstellungen und vorgesehenen Wartungsarbeiten vertraut zu machen.
- Kontakte aufbewahren: Halten Sie die relevanten Ansprechpartner und Zugangsdaten zum Kundenportal griffbereit.
Dokumentation und Pflege
Auch nach dem Einzug sollten technische Unterlagen und wichtige Dokumente sorgfältig aufbewahrt werden:
- Wartungsintervalle beachten: Heizungs-, Lüftungs- und weitere technische Anlagen sollten entsprechend den jeweiligen Hersteller- und Vertragsangaben gewartet werden.
- Dokumente sicher aufbewahren: Bedienungsanleitungen, Garantieunterlagen, Pläne und das Übergabe- beziehungsweise Abnahmeprotokoll sollten dauerhaft zugänglich bleiben.
Regelmäßige Wartung kann dazu beitragen, die vorgesehene Funktion technischer Anlagen zu erhalten. Ob bestimmte Wartungsarbeiten zusätzlich Voraussetzung für Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind, muss anhand der jeweiligen Bedingungen geprüft werden.
Die Betreuung durch STREIF
Auch nach der Hausübergabe stehen STREIF-Kunden Ansprechpartner für Fragen zum Haus zur Verfügung. Anliegen zu möglichen Mängeln oder anderen projektbezogenen Themen können über die dafür vorgesehenen Kontaktwege beziehungsweise das STREIF-Kundenportal übermittelt werden.
Welche Ansprüche und Leistungen im konkreten Fall bestehen, richtet sich nach Vertrag, gesetzlichen Regelungen und dem jeweiligen Sachverhalt. Der Kundenservice unterstützt bei der Aufnahme und Bearbeitung entsprechender Anliegen.