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Die neue Wohneigentumsförderung für Fertighaus-Baufamilien

Zum 16.10.2023 wird die Wohneigentumsförderung (WEF) wie folgt aktualisiert:

Die KfW verbessert die Förderbedingungen zum 16.10.2023. Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 € auf 90.000 € angehoben. Die Kredithöchstbeträge werden je nach Anzahl der Kinder angehoben auf: 170.000 €/ 200.000 €/ 220.000 €. Gefördert werden:

  • Der Neubau oder Erstkauf eines nachhaltigen Gebäudes, wie z. B. eines STREIF-Fertighauses zur eigenen Nutzung
  • Gefördert werden Familien und Alleinstehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt
  • Mit einem maximal zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 € (zzgl. 10.000 € für jedes weitere minderjährige Kind)
  • Zinsgünstige Darlehen je nach Anzahl der minderjährigen Kinder in Höhe von 170.000 €/ 200.000 €/ 220.000 € (Der Zinssatz liegt bei derzeit 0,34 % effektiver Jahrezins; Stand: 23.01.2024 - Aktuelle Infos unter www.kfw.de)

Bei einem "Klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG" wird der Kreditbetrag nochmals um 50.000 € erhöht. Alle weiteren Bedingungen und Informationen finden Sie unter www.kfw.de/300

Es gibt zwei Stufen, die die Voraussetzungen für den Klimafreundlichen Neubau (KFN) erfüllen:
Die Stufe 1 | KFWG setzt voraus, dass die Vorgaben der Ökobilanz unter Anwendung der Lebenszyklusanalyse (LCA), die Effizienzhaus-Stufe 40 sowie eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher erfüllt sind. Außerdem dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse eingesetzt werden. 
In der Stufe 2 | KFWG-Q gelten die Voraussetzungen der Stufe 1 zuzüglich einer Nachhaltigkeitszertifizierung QNG Plus oder QNG Premium. 
 
Gegen Aufpreis kann eine Ökobilanzierung oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung erstellt werden. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie für Ihren STREIF-Hausbau eine Ökobilanzierung oder eine QNG-Zertifizierung durchführen lassen möchten. Hierzu ist im Vorfeld der Planung eine separate Beratung sowie zusätzlich die gemeinsame Festlegung der nachhaltigen Planungsziele erforderlich.
 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.