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Die neue Wohneigentumsförderung für Fertighaus-Baufamilien

Zum 16.10.2023 wird die Wohneigentumsförderung (WEF) wie folgt aktualisiert:

Die KfW verbessert die Förderbedingungen zum 16.10.2023. Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 € auf 90.000 € angehoben. Die Kredithöchstbeträge werden je nach Anzahl der Kinder angehoben auf: 170.000 €/ 200.000 €/ 220.000 €. Gefördert werden:

  • Der Neubau oder Kauf eines nachhaltigen Gebäudes, wie z. B. eines STREIF-Fertighauses zur eigenen Nutzung
  • Gefördert werden Familien und Alleinstehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt
  • Mit einem maximal zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 € (zzgl. 10.000 € für jedes weitere minderjährige Kind)
  • Zinsgünstige Dahrlehen je nach Anzahl der minderjährigen Kinder in Höhe von 170.000 €/ 200.000 €/ 220.000 €
  • Es gibt verschiedene Zinskonditionen und Möglichkeiten: z. B. ein Annuitätendarlehen mit 0,51 % Sollzins pro Jahr, bei einer Laufzeit von 26 - 35 Jahren und einer 10-jähriger Zinsbindung.

 Bei einem "Klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG" wird der Kreditbetrag nochmals um 50.000 € erhöht.

Alle weiteren Bedingungen und Informationen finden Sie unter www.kfw.de/300

 

Profitieren Sie jetzt von der neuen Förderung: Wohneigentum für Familien (WEF Programm 300)
Eine Beispielberechnung:

Ein nachhaltiges Holz-Fertighaus von STREIF erfüllt die Voraussetzungen für die neue Wohneigentumsförderung.

 Eine Kombination mit der KfW-Förderung für den Klimafreundlichen Neubau (KFN), Programm 297/298, ist nicht möglich.

 

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