Barrierearm geplantes Einfamilienhaus

 

Barrierefrei und barrierearm bauen - für ein Zuhause, das mitwächst

Banner für die Aktion Bungalow mit zwei Bungalows und Button zur Anforderung für den Bungalow-Katalog

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm?

Barrierefreiheit ist gesetzlich definiert. Bauliche Anlagen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Für Wohngebäude beschreibt die DIN 18040-2 konkrete Anforderungen an die barrierefreie Planung und unterscheidet dabei zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind (R).

„Barrierearm“ oder „barrierereduziert“ ist dagegen kein entsprechend definierter Normstandard. Der Begriff beschreibt Maßnahmen, mit denen Barrieren reduziert und die Nutzung eines Hauses in unterschiedlichen Lebenssituationen erleichtert werden können, ohne sämtliche Anforderungen der DIN 18040-2 zu erfüllen.

 

Zur regionalen Bauberatung

Das wichtigste zum Thema "Barrierearm bauen" auf einen Blick

Mit wenigen Maßnahmen, die beim Hausbau nicht zwangsläufig hohe zusätzliche Kosten bedeuten, können Sie Ihr Haus für die Zukunft komfortabler machen.

  • Barrierearm bauen bedeutet: heute vorausdenken, damit das Haus in jeder Lebensphase funktioniert
  • Es geht nicht nur um Nutzungsverbesserungen für Rollstuhlfahrende - sondern um Komfort für alle: Familien, Ältere, Menschen nach einer Verletzung
  • Wichtige Maßnahmen: stufenloser Eingang, breite Türen, bodengleiche Dusche, ausreichend Bewegungsflächen
  • Auch mehrgeschossige Häuser lassen sich barrierearm planen - z. B. mit Schlafzimmer und Duschbad im Erdgeschoss oder Aufzugsschacht

Fördermöglichkeiten hängen vom konkreten Vorhaben und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Programmbedingungen ab. Die KfW-Programme zur Barrierereduzierung 455-B und 159 richten sich an Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden und nicht an den Neubau.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer regionalen STREIF-Baubeberatung zur Umsetzung Ihrer Möglichkeiten und Wünsche.

Barrierefreies Wohnen

Wer Anforderungen an eine spätere Nutzung bereits beim Neubau berücksichtigt, kann Anpassungen von Anfang an in Grundriss und Ausstattung einplanen. Das kann späteren Umbauaufwand reduzieren.

Barrierearm zu bauen bedeutet, ein Zuhause für unterschiedliche Lebensphasen und Nutzungssituationen zu planen. Davon können beispielsweise Familien mit Kinderwagen ebenso profitieren wie Menschen, deren Mobilität vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt ist.

STREIF Infografik zur barrierefreien Hausplanung mit Hinweisen zu Wohnräumen, Bad, Türen, Hürden und Etagen

 

Jetzt unverbindlich beraten lassen

 

STREIF Mitarbeiter    

 

Manfred Hower, STREIF-Ansprechpartner für barrierefreies und barrierearmes Bauen und Wohnen

"Viele Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren lassen sich bereits bei der Neubauplanung berücksichtigen. Werden entsprechende Anforderungen erst später umgesetzt, können je nach Maßnahme zusätzliche bauliche Anpassungen erforderlich werden."

 

Für wen lohnt sich barrierearm bauen?

Die kurze Antwort: für fast alle. Die etwas längere:

1

Familien mit Kindern

Kinderwagen, Laufräder, Rollbretter, ein stufenloser Eingang und breite Flure machen den Alltag mit kleinen Kindern deutlich entspannter.

2

Menschen ab 50

Wer heute mit 50 baut, wird das Haus voraussichtlich bis ins hohe Alter bewohnen. Wer dann nicht umziehen möchte, sollte heute die Grundlagen legen – bevor eine Hüftoperation oder ein Sturz die Entscheidung abnimmt.

3

Menschen nach Verletzungen oder Erkrankungen

Ein gebrochenes Bein, eine Operation oder eine andere vorübergehende beziehungsweise dauerhafte Mobilitätseinschränkung kann den Alltag verändern. Stufenarme Zugänge, ausreichend Bewegungsfläche und gut erreichbare Räume können die Nutzung des Hauses in solchen Situationen erleichtern.

4

Pflegende Angehörige

Wer Angehörige bei sich aufnimmt oder regelmäßig ältere beziehungsweise mobilitätseingeschränkte Personen zu Besuch hat, kann bei der Hausplanung Zugänge, Bewegungsflächen und die Anordnung wichtiger Räume entsprechend berücksichtigen.

5

Zwei Joker beim Hausbau

Ein zusätzliches Zimmer und ein Duschbad im Erdgeschoss schaffen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Sind auch Wohnbereich, Küche und die erforderlichen Zugänge entsprechend geplant, kann das Erdgeschoss so ausgelegt werden, dass die wesentlichen Wohnfunktionen auf einer Ebene zur Verfügung stehen.

Ein Zusatzraum in der Nähe des Hauseingangs kann je nach Grundriss beispielsweise als Schlaf-, Arbeits- oder Gästezimmer genutzt werden.

Grundriss für ein mehrgeschossiges Haus, das im Erdgeschoss barrierearm geplant und gebaut wurde

Darstellung eines barrierearmen Grundrisses

Welche Maßnahmen machen ein Haus barrierearm?

Eingangsbereich und Zugangswege

Ein stufenlos erreichbarer Hauseingang kann die Nutzung mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen erleichtern. Welche Breiten, Bewegungsflächen und Neigungen erforderlich sind, hängt vom angestrebten Planungsstandard und von der konkreten Wegeführung ab.

Soll nach DIN 18040-2 geplant werden, müssen die jeweiligen Anforderungen an Zugangswege, Bewegungsflächen, Türen und gegebenenfalls Rampen projektbezogen berücksichtigt werden. Elektrische Türöffner oder geeignete Zugangssysteme können die Bedienung zusätzlich erleichtern.

Bad und Sanitär barrierefrei planen

Bei der Planung nach DIN 18040-2 ist zwischen einer barrierefrei nutzbaren Wohnung und einer uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung (R) zu unterscheiden.

  • Ein Duschplatz sollte stufenlos beziehungsweise entsprechend den Vorgaben der DIN zugänglich geplant werden.
  • Für barrierefrei nutzbare Wohnungen sind vor Sanitärobjekten Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm vorgesehen.
  • Für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R) gelten dort Bewegungsflächen von mindestens 150 × 150 cm.
  • Anforderungen an WC, Waschtisch, Halte- und Stützgriffe unterscheiden sich ebenfalls je nach angestrebtem Standard.
  • Wände können so vorbereitet werden, dass Halte- oder Stützgriffe bei Bedarf ergänzt werden können.
  • Im Duschbereich ist ein geeigneter rutschhemmender Bodenbelag vorzusehen.

Eine pauschale Mindestgröße des gesamten Badezimmers lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend sind die erforderlichen Bewegungsflächen und deren konkrete Anordnung.

Eine bodengleiche Dusche hat sich längst als Standard im Neubau etabliert – nicht nur aus Barrierefreiheitsgründen, sondern weil sie schlicht komfortabler ist.

Türen & Flure

Auch bei Türen und Bewegungsflächen unterscheidet DIN 18040-2 zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und dem Standard für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R).

Innerhalb einer barrierefrei nutzbaren Wohnung sind grundsätzlich lichte Türbreiten von mindestens 80 cm vorgesehen; für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gelten mindestens 90 cm. Für Bewegungsflächen sind je nach Standard und Nutzung unterschiedliche Maße zu berücksichtigen.

Welche Anforderungen für das konkrete Haus gelten sollen, sollte deshalb bereits bei der Grundrissplanung festgelegt werden.

Grundriss & Raumplanung

Der wichtigste Hebel beim Neubau: der Grundriss. Wer alle wesentlichen Räume – Schlafzimmer, Bad, Küche, Wohnbereich – im Erdgeschoss plant, schafft die Grundlage für ein Zuhause, das in jeder Lebensphase funktioniert. Offene Grundrisse sind dabei doppelt vorteilhaft: Sie wirken großzügig und bieten gleichzeitig mehr Bewegungsfreiheit.

Küche

Barrierefreie Küchen sind heute gut verfügbar: höhenverstellbare Arbeitsflächen, unterfahrbare Kochbereiche, absenkbare Oberschränke. Auch der Einbau von Backofen und Geschirrspüler in ergonomischer Höhe macht den Alltag komfortabler – unabhängig vom Alter.

Terrasse & Außenbereich

Auch Übergänge zu Terrasse und Garten können stufenlos geplant werden. Die konkrete Ausführung muss dabei unter anderem auf Abdichtung, Entwässerung, Höhenanschlüsse und die gewünschte Zugänglichkeit abgestimmt werden

Mit Smart Home barrierearmes Wohnen unterstützen

Barrierearmut und Smart-Home ergänzen sich gut: Eine zentrale Steuerung von Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung und Rollläden erleichtert den Alltag, besonders dann, wenn Mobilität eingeschränkt ist. Elektrische Rollläden, automatische Beleuchtung per Bewegungsmelder oder eine Videotürklingel mit Smartphone-Anbindung sind Maßnahmen, die sich im Neubau einfach integrieren lassen und später kaum nachzurüsten sind.

Wer entsprechende Leitungen, Anschlüsse und technische Voraussetzungen bereits bei der Elektroplanung berücksichtigt, erleichtert eine spätere Erweiterung. Der Aufwand einer Nachrüstung hängt vom jeweiligen System und der vorhandenen Installation ab.

Bauen 50+
Wenn Barrierearmut zur Priorität wird

Für Menschen ab 50 können bei der Planung eines Eigenheims andere Anforderungen stärker in den Vordergrund rücken. Dazu zählen beispielsweise Komfort, Zugänglichkeit, flexible Grundrisse und eine auf das konkrete Haus abgestimmte Gebäudetechnik.

 

Was das konkret bedeutet

Mehrgenerationenhaus Ein zusätzlicher Wohnbereich im Haus oder auf dem Grundstück ermöglicht es, dass Kinder oder Pflegepersoanl später dort wohnen können - ohne das eigene Haus aufzugeben.
Flexible Raumaufteilung Wer heute Wände als nicht-tragend plant, kann später Räume zusammenlegen, abtrennen oder umwidmen - ohne großen Eingriff in die Bausubstanz.
Grundstück und Lage Nähe zu Ärzten, Einkauf und ÖPNV wird mit dem Alter wichtiger. Auch Terrassen, Wege und Garage sollten ohne Treppen oder Hindernisse erreichbar sein.
Gebäude- und Haustechnik Dämmung, Heizsystem und gegebenenfalls eine Photovoltaikanlage werden passend zum jeweiligen Gebäude geplant. Welche Betriebskosten später entstehen, hängt unter anderem von Gebäude, Haustechnik, Nutzerverhalten und Energiepreisen ab.
Smart-Home Zentrale Steuerung von Rollläden, Beleuchtung, Heizung und Türkommunikation erleichtert den Alltag – besonders wenn Mobilität eingeschränkt ist. Wer heute auf eine ausbaufähige Elektroinstallation achtet, hält sich alle Optionen offen.

 

Ehepaar lächelt auf einer Bank sitzend

Was Sie im Whitepaper erwartet

Unser Whitepaper bietet Ihnen einen kompakten Überblick über zentrale Themen rund um komfortables und barrierearmes Bauen – von der frühzeitigen Planung über architektonische Maßnahmen bis zur Gebäude- und Haustechnik.

Es unterstützt Sie dabei, wichtige Fragen für Ihr zukünftiges Zuhause zu betrachten: Welche Wohnform passt zu Ihren Lebensplänen? Wie lässt sich ein Grundriss gestalten, der Bewegungsfreiheit, Komfort und Ästhetik verbindet? Welche technischen Lösungen können die Bedienung und Nutzung des Hauses erleichtern?

Gleichzeitig bietet das Whitepaper Orientierung bei der Grundstücksauswahl, zeigt Beispiele moderner Bungalows und enthält praktische Checklisten für verschiedene Planungsschritte.

Sie erfahren außerdem, wie Grundriss, Ausstattung und Haustechnik auf unterschiedliche Lebensphasen und Nutzungssituationen abgestimmt werden können.

Praktisch dazu: Eine kompakte Checkliste mit wichtigen Punkten für Ihre Hausplanung.

Bungalow | Gute Ausgangsbasis | Wohnen auf einer Ebene

Barrierearm bauen wird oft mit dem Bungalow gleichgesetzt – und ja, ein ebenerdiges Haus auf einem flachen Grundstück ist die einfachste Ausgangsbasis. Aber es ist nicht die einzige Möglichkeit.

 

Haustyp Barrierearm möglich? Wie?
Bungalow Ideal Alles ebenerdig, keine Treppe, maximale Flexibilität
Einfamilienhaus 1,5-geschossig Gut möglich Schlafzimmer und Bad im EG planen, Treppe mit Handlauf
Stadtvilla Möglich EG vollständig nutzbar planen, ggf. Aufzugsschacht vorbereiten
Haus mit Einliegerwohnung Möglich EG-Wohnung barrierearm gestalten
Doppelhaus Möglich Je nach Grundriss, EG-Planung entscheidend

Der entscheidende Vorteil beim Fertighaus Neubau:

Ein möglicher Aufzugsschacht kann bei einem mehrgeschossigen Haus bereits in der Planung berücksichtigt werden, ohne dass sofort ein Aufzug eingebaut werden muss. Das kann eine spätere Nachrüstung baulich erleichtern.

Sind Wohnbereich, Küche, ein geeignetes Schlafzimmer und ein Duschbad im Erdgeschoss vorgesehen und entsprechend zugänglich geplant, können die wesentlichen Wohnfunktionen auf einer Ebene angeordnet werden. Ein zusätzlicher Raum schafft darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise als Arbeits-, Gäste- oder Schlafzimmer.

Wenn konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit bestehen

Nicht alle Baufamilien beschäftigen sich ausschließlich vorsorglich mit dem Abbau von Barrieren. Besteht aufgrund einer Behinderung oder einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung bereits ein konkreter Bedarf, sollten die Anforderungen zu Beginn der Planung genau festgelegt werden.

DIN 18040-2 unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und Wohnungen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar (R) sind. Die R-Anforderungen gehen insbesondere bei Türbreiten, Bewegungsflächen und Sanitärräumen über den allgemeinen Standard hinaus.

Beispiele für Anforderungen der DIN 18040-2:

  • Bewegungsflächen zum Drehen und Wenden: mindestens 120 × 120 cm bei barrierefrei nutzbaren Wohnungen beziehungsweise 150 × 150 cm bei R-Anforderungen
  • Innentüren: lichte Breite mindestens 80 cm beziehungsweise 90 cm bei R-Anforderungen
  • stufenlos geplante Zugänge
  • ausreichend dimensionierte Bewegungsflächen in Wohn-, Schlaf- und Sanitärräumen
  • entsprechend geplante Duschplätze und Sanitärobjekte
  • bei R-Anforderungen zusätzliche Vorgaben für die Nutzung mit dem Rollstuhl

Wenn für Ihr Bauvorhaben Anforderungen der DIN 18040-2 berücksichtigt werden sollen, sprechen Sie diese bereits zu Beginn der Planung mit Ihrer STREIF-Bauberatung ab. Dabei ist festzulegen, ob eine barrierearme Planung, eine barrierefrei nutzbare Ausführung oder eine Planung für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R) gewünscht ist.

Welche Anforderungen im konkreten Bauvorhaben umgesetzt werden, ergibt sich aus der individuellen Planung und den vertraglich vereinbarten Leistungen.

Geprüft, zertifiziert und ausgezeichnet

STREIF informiert über Qualitäts- und Gütenachweise sowie Auszeichnungen und deren jeweiligen Prüfgegenstand. So können Sie nachvollziehen, worauf sich die einzelnen Nachweise konkret beziehen.

Sie fragen

Wir antworten

Was versteht man unter barrierefreiem Wohnen?

Barrierefreiheit ist gesetzlich definiert. Für die Planung von Wohnungen enthält DIN 18040-2 konkrete Anforderungen und unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und Wohnungen für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung (R).

Dazu gehören je nach angestrebtem Standard unter anderem Anforderungen an Zugänge, Türen, Bewegungsflächen, Sanitärräume und weitere Bereiche des Gebäudes.

Wie groß muss eine barrierefreie Wohnung sein?

DIN 18040-2 legt keine pauschale Gesamtgröße für eine barrierefreie Wohnung fest. Entscheidend sind vielmehr die vorgeschriebenen Bewegungs- und Verkehrsflächen sowie die Anforderungen an einzelne Räume und Bauteile.

Dabei gelten für barrierefrei nutzbare Wohnungen teilweise andere Maße als für Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein sollen.

Was gehört alles zu einer barrierefreien Wohnung?

Welche Anforderungen gelten, hängt vom angestrebten Standard ab. DIN 18040-2 enthält unter anderem Vorgaben für Zugänge, Türen, Flure, Bewegungsflächen, Wohn- und Schlafräume, Küche und Sanitärräume.

Für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gelten zusätzliche beziehungsweise größere Anforderungen. Deshalb sollte bereits zu Beginn der Planung festgelegt werden, welcher Standard für das konkrete Bauvorhaben vorgesehen ist.

Ist barrierefrei gleich behindertengerecht?

Nein. „Barrierefrei“ ist gesetzlich definiert und wird für den Wohnungsbau durch technische Planungsanforderungen wie die DIN 18040-2 konkretisiert. „Behindertengerecht“ ist dagegen kein vergleichbar eindeutig definierter Planungsstandard.

Entscheidend ist deshalb, welche konkreten Anforderungen eine Person an Zugänglichkeit und Nutzung stellt und welcher Standard für das Gebäude vereinbart wird.

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm?

„Barrierefrei“ ist gesetzlich definiert. Für Wohngebäude beschreibt DIN 18040-2 konkrete Planungsanforderungen.

„Barrierearm“ beziehungsweise „barrierereduziert“ ist dagegen kein entsprechend definierter Normstandard. Der Begriff beschreibt Maßnahmen, die vorhandene oder mögliche Barrieren reduzieren, ohne sämtliche Anforderungen einer barrierefreien Planung nach DIN 18040-2 erfüllen zu müssen.

Muss ich einen Bungalow bauen, um barrierearm zu wohnen?

Nein. Ein Bungalow ist die einfachste Lösung für barrierefreies Bauen, aber nicht die einzige. Auch in einem zwei- oder mehrgeschossigen Haus lässt sich barrierearm planen – zum Beispiel, indem Schlafzimmer und Bad im Erdgeschoss liegen oder ein Aufzugschacht vorbereitet wird.

Was kostet barrierefreies Bauen?

Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Die Kosten hängen davon ab, welche Anforderungen berücksichtigt werden, wie der Grundriss gestaltet ist und welche zusätzlichen baulichen oder technischen Maßnahmen vorgesehen sind.

Wer entsprechende Anforderungen bereits bei der Neubauplanung festlegt, kann sie unmittelbar in Grundriss und Ausstattung einbeziehen. Welche Mehrkosten dadurch konkret entstehen, ist für das jeweilige Bauvorhaben zu ermitteln.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für barrierearmes oder barrierefreies Bauen?

Förderprogramme und ihre Voraussetzungen können sich ändern und sind vom konkreten Vorhaben abhängig. Die KfW-Programme „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ und „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ beziehen sich auf Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden und nicht auf einen Neubau.

Für ein Neubauvorhaben sollte deshalb vor Antragstellung geprüft werden, welche zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Förderprogramme für das konkrete Projekt infrage kommen.

Wissenscheck

Barrierearm bauen mit STREIF


Barrierearmes Bauen umfassend erklärt

Barrierefreiheit ist mehr als ein Schlagwort. In diesem Abschnitt finden Sie vertiefende Informationen zu den wichtigsten Themen rund ums barrierefreie und barrierearme Bauen.

1. Was sagt die DIN 18040 – und was bedeutet das für Bauherren?

Die DIN 18040 beschreibt Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen in Deutschland. Teil 1 betrifft öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 Wohngebäude und Wohnungen. Die DIN 18040-2 unterscheidet dabei zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und zusätzlichen Anforderungen mit der Kennzeichnung „R“ für eine uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl.
Diese Unterscheidung ist bei der Planung wichtig: Für barrierefrei nutzbare Wohnungen sieht die Norm beispielsweise Bewegungsflächen von in der Regel mindestens 120 x 120 cm vor. Bei den mit „R“ gekennzeichneten Anforderungen sind in entsprechenden Bereichen 150 x 150 cm erforderlich.
Ob und in welchem Umfang die DIN 18040-2 bei einem konkreten Neubau verbindlich anzuwenden ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbaurecht und den dort eingeführten Technischen Baubestimmungen. Wer ein Haus gezielt barrierefrei planen möchte, sollte deshalb bereits zu Beginn festlegen, welche Anforderungen umgesetzt werden sollen.

 

2. Barrierefreies Bad planen – worauf es wirklich ankommt

Das Bad spielt bei der barrierefreien oder barrierearmen Hausplanung eine wichtige Rolle, da viele bauliche Voraussetzungen nachträglich nur mit zusätzlichem Aufwand verändert werden können. Deshalb sollten Bewegungsflächen, Dusche, Waschtisch und WC frühzeitig in die Grundrissplanung einbezogen werden.
Bewegungsflächen: Für barrierefrei nutzbare Wohnungen sieht die DIN 18040-2 vor Sanitärobjekten und im Duschbereich grundsätzlich Bewegungsflächen von mindestens 120 x 120 cm vor. Für den R-Standard sind 150 x 150 cm vorgesehen.
Bodengleiche Dusche: Eine bodengleich ausgeführte Dusche erleichtert die Nutzung. Größe und Ausstattung richten sich danach, welcher Standard bei der Planung erreicht werden soll.
Waschtisch und WC: Die Sanitärobjekte sollten so angeordnet werden, dass ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sind und eine Nutzung entsprechend den individuellen Anforderungen möglich ist. Bei einer rollstuhlgerechten Planung gelten zusätzliche Vorgaben unter anderem für seitliche Bewegungsflächen und die Ausstattung des WCs.
Bodenbelag: In Sanitärräumen sollten geeignete rutschhemmende Bodenbeläge vorgesehen werden. Welche Ausführung erforderlich ist, richtet sich nach Nutzung, Material und dem geplanten Badkonzept.

 

3. Stufenloser Eingang – mehr als eine Rampe

Ein stufenloser Hauseingang beginnt bereits bei der Planung von Grundstück, Zugangswegen und Stellplätzen. Entscheidend ist, dass der Weg von der Grundstücksgrenze beziehungsweise vom Stellplatz bis zur Haustür auf die gewünschte Nutzung abgestimmt wird.
Zugangswege: Für eine barrierefreie Planung sind ausreichende Wegbreiten, geeignete Bewegungsflächen, ein gut befahrbarer Belag und die zulässige Neigung zu berücksichtigen.
Stellplatz: Wird die Nutzung mit Rollstuhl oder Rollator berücksichtigt, sollte neben dem Fahrzeug ausreichend Bewegungsfläche für Ein- und Ausstieg eingeplant werden.
Haustür: Bei einem barrierefreien Gebäudezugang ist eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm vorgesehen. Türschwellen sollen grundsätzlich vermieden werden. Sind sie technisch nicht vermeidbar, gelten hierfür besondere Anforderungen.
Türöffnung: Elektrische Türöffner, Fingerprint-Systeme oder andere Bedienelemente können je nach Planung die Nutzung des Eingangsbereichs erleichtern.

 

4. Barrierefreier Grundriss – was beim Planen wirklich zählt

Der Grundriss ist eine wichtige Grundlage für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen. Bewegungsflächen, Türbreiten und die Anordnung der Räume sollten deshalb bereits bei der Hausplanung berücksichtigt werden.
Wesentliche Räume auf einer Ebene: Wer das Wohnen möglichst weitgehend auf einer Geschossebene ermöglichen möchte, kann beispielsweise Schlafzimmer, Bad, Küche und Wohnbereich entsprechend anordnen. Besonders bei einem Bungalow lässt sich ein solches Raumkonzept gut berücksichtigen.
Offene Grundrisse: Großzügig geplante Wohnbereiche können ausreichende Bewegungsflächen und unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten unterstützen.
Bewegungsflächen: Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und dem R-Standard. Je nach Bereich sind für barrierefreie Wohnungen in der Regel mindestens 120 x 120 cm und bei R-Anforderungen 150 x 150 cm Bewegungsfläche vorgesehen.
Mehrgeschossige Häuser: Wenn mehrere Geschosse langfristig zugänglich bleiben sollen, können bereits bei der Planung Möglichkeiten für einen späteren Plattformlift, Aufzug oder eine andere technische Lösung berücksichtigt werden. Welche Vorbereitung sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Hausentwurf ab.

 

5. KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen

Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden bietet die KfW verschiedene Fördermöglichkeiten. Der Investitionszuschuss „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B“ kann aktuell nicht neu beantragt werden, da die für 2026 bereitgestellten Bundesmittel ausgeschöpft sind.
Weiterhin verfügbar ist der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“. Er kann für bestimmte Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise:
•    Anpassungen von Wegen und Eingangsbereichen
•    Maßnahmen zur Überwindung von Niveauunterschieden
•    Anpassung von Raumgeometrien und Türen
•    Umbauten von Sanitärräumen
•    Bestimmte Assistenz- und Unterstützungssysteme

Wichtig: Die KfW-Programme 159 und 455-B sind auf Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Bestand ausgerichtet und stellen keine allgemeine Förderung für einen klassischen Neubau dar. Für einen Neubau sollten mögliche Förderprogramme deshalb projektbezogen nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Bedingungen geprüft werden. Förderprogramme und verfügbare Mittel können sich ändern; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 
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