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1.000€ Dankeschön-Prämie für Sie!
Liebe STREIF-Kunden,
wenn Sie sowohl von der Qualität Ihres STREIF-Hauses als auch von unserer Betreuung und unseren Service-Leistungen überzeugt sind, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns an Ihre Familie, Freunde und Bekannte weiterempfehlen. Bei STREIF verstehen wir die Bedeutung von Empfehlungen aus erster Hand.
Daher belohnen wir unsere Kunden für jede erfolgreiche Empfehlung eines Bauinteressenten, der sich für den Bau eines STREIF-Fertighauses entscheidet. Sprechen Sie bzw. die Bauinteressenten die Weiterempfehlung gerne im Erstgespräch mit Ihrer Bauberatung an.
Kommt es durch die Empfehlung zum Aufbau eines STREIF-Hauses, bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Prämie in Höhe von 1.000 €.
Dies gilt nicht nur für Erstkunden, sondern auch für unsere treuen Kunden, die ein weiteres STREIF-Haus bauen möchten.
Ein herzliches Dankeschön, dass Sie STREIF als Hausbaupartner weitempfehlen. Wir schätzen Ihre Treue und das entgegengebrachte Vertrauen in uns als zuverlässigen Baupartner sehr. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns enorm wichtig. Wir bedanken uns ganz herzlich im Namen des gesamten STREIF-Teams!
PS: Sie möchten Referenzkunde werden und haben Interesse an einer Homestory? Lassen Sie uns gerne eine E-Mail an marketing@streif.de, mit einer kleinen Auswahl an Außen-/Innenbildern, zukommen. Selbstverständlich vergüten wir auch diesen Aufwand mit einer Dankeschön-Prämie. Beispiele unserer Homestorys findet Sie unter: www.streif.de/fertighaeuser/kundenhaeuser
Voraussetzung für die Dankeschön-Prämie ist, (1) dass zwischen Empfehler und der STREIF Haus GmbH ein rechtskräftiger Werkvertrag besteht und (2) dass die empfohlenen Bauinteressenten noch nicht im CRM-System von STREIF erfasst wurden oder mit entsprechender Herkunft „STREIF Empf Kun“ und Notiz zur Empfehlung dort bereits eingepflegt sind.Liegen beide Voraussetzungen vor, erhält der Empfehler zum Zeitpunkt des Hausaufbaus des empfohlenen Bauvorhabens umgehend die Dankeschön-Prämie. Bei noch offener Schlussrechnung wird der Betrag mit der Restsumme verrechnet und nicht ausgezahlt. (Wir weisen darauf hin, dass der Auszahlungsbetrag voll steuerpflichtig ist. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Einkommensteuererklärung.)
Ihre Adresse (Empfehler)
Adresse des Bauinteressenten
Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: www.streif.de/datenschutz